Die Anforderungen an eine Feststellanlage sind in den DIBt-Richtlinien festgelegt. Grundsätzlich müssen Feststellanlagen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden. Durch unserer Eignungsprüfung weisen wir die Erfüllung der Anforderungen nach. Wir übernehmen die zulassungskonforme Einrichtung, Erstabnahme sowie die Wartung aller Feststellanlagen. Es werden grundsätzlich nur komplette Anlagen geprüft. Dieser Grundsatz ist sehr wichtig!